Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1022-17 kennzeichnet eine Ausnahmeregelung, bei der Lastenfahrräder trotz eines bestehenden Verkehrsverbots zugelassen sind. Es wird als Zusatzzeichen verwendet, um speziell für den Transport von Gütern oder Personen ausgelegte Fahrräder zur Nutzung bestimmter Wege oder Flächen zu berechtigen.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420 oder 450 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 1022-17
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- nach StVO §41 Absatz 2