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Verkehrszeichen "Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" – VZ 1052-30

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Das Verkehrszeichen 1052-30 wird als Zusatzzeichen verwendet, um Verkehrsregelungen gezielt auf kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern zu beschränken. Es ergänzt Hauptzeichen und dient der Lenkung oder Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, die gemäß Gefahrgutverordnung eine besondere Kennzeichnung tragen.

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420, 450 x 600 oder 562 x 750 mm
  • Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
  • Laminat: Standard
  • Verkehrszeichen-Nr.: 1052-30
  • Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
  • nach StVO §41 Absatz 2
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