Das Verkehrszeichen 314.1 kennzeichnet den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone. Innerhalb dieser Zone ist das Parken nur mit Parkschein oder Parkscheibe erlaubt, sofern das Halten und Parken nicht durch andere Vorschriften oder Verkehrszeichen untersagt ist. Die genaue Regelung kann durch entsprechende Zusatzzeichen konkretisiert werden.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 600 x 600 oder 840 x 840 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 314.10
- Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen nach StVO §42 Absatz 2
