Das Verkehrszeichen 315-88 kennzeichnet einen Parkbereich innerhalb einer gekennzeichneten Parkstrecke, in dem Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t vollständig quer zur Fahrtrichtung rechts auf dem Gehweg parken dürfen. Die Darstellung auf dem Zeichen gibt vor, wie das Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen ist. Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis weiter eingeschränkt oder gebührenpflichtig geregelt sein.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 630 x 420 oder 900 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 315-88
- Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen nach StVO §42 Absatz 2
