Das Verkehrszeichen 315-58 erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t das halbseitige Parken auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts innerhalb eines gekennzeichneten Parkbereichs. Die Darstellung gibt vor, wie das Fahrzeug abzustellen ist. Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis weiter eingeschränkt oder gebührenpflichtig geregelt sein.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 630 x 420 oder 900 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 315-58
- Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen nach StVO §42 Absatz 2
