Das Verkehrszeichen 315-51 kennzeichnet den Beginn eines Parkbereichs, in dem Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t halbseitig auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links parken dürfen. Die Darstellung auf dem Zeichen gibt vor, wie das Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen ist. Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis weiter eingeschränkt oder gebührenpflichtig geregelt sein.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 630 x 420 oder 900 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 315-51
- Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen nach StVO §42 Absatz 2
