Das Verkehrszeichen 315-50 erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t das halbseitige Parken auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links. Die Darstellung auf dem Zeichen gibt vor, wie das Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen ist. Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis weiter eingeschränkt oder gebührenpflichtig geregelt sein.
Hinweis: Größe 300 x 200 mm (Berliner Maß) kein zugelassenes Verkehrszeichen nach StVO.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 630 x 420 oder 900 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 315-50
- Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen nach StVO §42 Absatz 2
