Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1022-12 kennzeichnet eine Ausnahmeregelung, bei der Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas trotz eines bestehenden Verkehrsverbots zugelassen sind. Es wird als Zusatzzeichen verwendet, um diesen Fahrzeuggruppen die Durchfahrt oder Nutzung bestimmter Verkehrsflächen ausdrücklich zu erlauben.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420 oder 450 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 1022-12
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- nach StVO §41 Absatz 2