Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1026-36 kennzeichnet eine Ausnahmeregelung, bei der landwirtschaftlicher Verkehr trotz eines bestehenden Verkehrsverbots zugelassen ist. Es wird als Zusatzzeichen verwendet, um land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen die Durchfahrt oder Nutzung bestimmter Wege oder Straßen ausdrücklich zu gestatten.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420, 450 x 600 oder 562 x 750 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 1026-36
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- nach StVO §41 Absatz 2