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Verkehrszeichen "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links" - VZ 241-30

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Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Radfahrer den Radweg auf der linken Seite der Straße nutzen müssen, während Fußgänger den Gehweg auf der rechten Seite benutzen. Es dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem es Radfahrer und Fußgänger voneinander trennt. Das Schild wird in der Regel an Stellen aufgestellt, an denen die Wege für Radfahrer und Fußgänger getrennt sind, um eine klare Verkehrsführung zu gewährleisten.

  • Material: Aluminium oder Dibond
  • Folientyp: RA2 oder RA3
  • Durchmesser: 420 oder 600 mm
  • Bauart: Flachform, Alform, Rundform oder Dibond
  • Laminat: Standard
  • Verkehrszeichen-Nr.: 241-30
  • Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
  • nach StVO §41 Absatz 
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