Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1022-16 kennzeichnet eine Ausnahmeregelung, bei der Elektrokleinstfahrzeuge gemäß eKFV (z.B. E-Scooter) trotz eines bestehenden Verkehrsverbots zugelassen sind. Es wird als Zusatzzeichen verwendet, um die Nutzung bestimmter Wege oder Verkehrsflächen durch diese Fahrzeugart ausdrücklich zu erlauben.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 420 x 420 oder 600 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 1022-16
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- nach StVO §41 Absatz 2