Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1026-30 kennzeichnet eine Ausnahmeregelung, bei der Taxis trotz eines bestehenden Verkehrsverbots zugelassen sind. Es wird als Zusatzzeichen verwendet, um Taxifahrzeugen die Nutzung bestimmter Verkehrsflächen, wie Busspuren oder Zufahrtswege, ausdrücklich zu gestatten.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420 oder 450 x 600 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 1026-30
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- nach StVO §41 Absatz 2