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Verkehrszeichen "Betreten der Baustelle verboten – Eltern haften für ihre Kinder" – VZ 2161
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Das Verkehrszeichen 2161 weist deutlich darauf hin, dass das Betreten der Baustelle untersagt ist. Es wird als Zusatzzeichen verwendet, um unbefugtes Betreten zu verhindern und Eltern auf ihre besondere Aufsichtspflicht gegenüber Kindern hinzuweisen.
- Material: Aluminium
- Folientyp: RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420, 450 x 600 oder 562 x 750 mm
- Bauart: Flachform, Alform oder Rundform
- Laminat: Standard
- Verkehrszeichen-Nr.: 2161
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- nach StVO §41 Absatz 2
